Verlassenschaftsverfahren

Nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet, für das der vom Gericht nach Wohnort und Sterbetag zuständige Notar zum Gerichtskommissär bestellt wird. In dringenden Fällen kann der zuständige Notar bei Gericht erfragt werden. Die Hinterbliebenen werden vom Notar zur Todesfallsaufnahme vorgeladen. Es kann aber auch von den Hinterbliebenen selbst ein Notar bestimmt werden. In diesem Fall müssen Sie sich persönlich mit Ihrem Notar in Verbindung setzen.

Es empfiehlt sich, zur Todesfallsaufnahme folgende Unterlagen – soweit vorhanden – vorzubereiten und mitzunehmen:

  • Aufstellung der nächsten Angehörigen (Ehegatten, Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister) mit Namen, Adressen, Geburtsdaten, Berufen
  • Geburtsurkunde, allfällige Heiratsurkunde oder Scheidungsvergleich des Verstorbenen
  • Letztwillige Verfügungen: Testamente im Original, Eheverträge, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Adoptionsurkunden, Gerichtsbeschlüsse über die Bestellung zum Erwachsenenvertreter
  • Todesfallkosten: Rechnungen beispielsweise von Bestattungsunternehmen, Grabstein (Auftragsbestätigung), Trauermahl, Blumen und Grabschmuck, Grabpflege, Todesanzeigen, Trauerbillets
  • Lohn/Pension: Arbeitgeber/Versicherungsanstalt und Sozialversicherungsnummer
  • Sparbücher im Original; Bankinstitute und Sparbuchnummern
  • Gehalts-/Pensionskonten (letzte Auszüge): Bankinstitute und Kontonummern
  • Bausparverträge (letzter Auszug) mit Bausparinstitut und Vertragsnummer
  • Sonstige Girokonten, Depotkonten, Wertpapiere (letzte Auszüge): Bankinstitute und Kontonummern
  • Schließfächer und Safes: Bankinstitute und Fachnummern
  • Lebensversicherungen, Sterbeversicherungen: Versicherungsunternehmen und Polizzennummern
  • Schulden: offene Pflegekosten, Krankenhausbeiträge, Kredit- und Darlehensschulden, Bürgschaften
  • Bei Faustfeuerwaffen: Waffenpass, Waffenbesitzkarte und Waffennummern
  • Liegenschaften: Grundbuch und Einlagezahl, Einheitswertbescheid des Finanzamtes
  • Fahrzeuge: Zulassungsbescheinigung bzw. Typenschein und Versicherung
© Bestattungsanstalt der Marktgemeinde Sierning Impressum | Datenschutz